Sommerrodelbahn in Südtirol
Funbob am Haunold
Die längste Sommerrodelbahn Südtirols: der Funbob am Haunold – Innichen. Groß und Klein sausen auf der Aluminiumschiene ins Tal. Als Gefährt dient ein Bob, bei dem man die Geschwindigkeit selbst reguliert. Erwachsene haben dabei mindestens gleich viel Spaß wie Kinder. Technische Daten:
- Geschwindigkeit: max. 40 km/h
- Neigung: mittlere 18.5% - minimale 5% - maximale 40%
- Länge: 1.739 m
- Höhenunterschied: 314 m Ein Urlaubsdomizil, mitten im Bergparadies: Das Luxuschalet Südtirol TRE CIME
Die exklusive Lage im Herzen der Dolomiten, ausgesuchte edle Materialien wie Altholz, Leder und wertige Textilien, ein exklusives Private Spa und viel Platz zur Selbstentfaltung verleihen dem exklusiven Ambiente eine einzigartige Atmosphäre. VERHALTENSREGELN ( Funbob-Bahn )
Jeder Fahrgast, der die Sommerrodelbahn (Funbob-Bahn) benutzt, muss alle Benutzungsvorschriften beachten und sich an die von der 3 Zinnen AG und dem Personal erlassenen Hinweise, Anordnungen und Bestimmungen halten.
Im Besonderen gelten für die Fahrgäste der Funbob-Bahn folgende Bestimmungen und Vorschriften:
Durch den Kauf des Tickets erkennt jeder Fahrgast der Funbob-Bahn diese Bestimmungen und Vorschriften unwiderruflich an. (Regressansprüche sind ausgeschlossen);
Einmal gekaufte Tickets werden nicht mehr rückerstattet;
Jeder Fahrgast benutzt die Funbob-Bahn auf eigene Gefahr;
Jeder Fahrgast darf die Funbob-Bahn nur mit geeigneter Bekleidung und ohne Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln benutzen;
Leichtsinniges Verhalten und unvorsichtige Fahrweise auf der Funbob-Bahn kann zu schweren Verletzungen der eigenen Person und anderer Personen führen;
Die am Start, am Ziel und entlang der Funbob-Bahn angebrachten Hinweis- und Gebotsschilder müssen unbedingt beachtet werden;
Kinder unter 3 Jahren dürfen die Bahn nicht benutzen;
Kinder bis 8 Jahre dürfen nur mit einer Begleitperson, die mindestens 18 Jahre alt ist mitfahren;
Kinder ab 8 Jahre müssen im Funbob alleine fahren;
Die Eltern haften für ihre minderjährigen Kinder, die die Funbob-Bahn allein oder als Mitfahrer*in benutzen;
Personen, die aufgrund von körperlichen oder geistigen Einschränkungen den Funbob nicht gemäß den Vorschriften bedienen können, sind von der Fahrt aus Sicherheitsgründen ausgeschlossen;
Schwangere, Herzkranke und Personen mit Rückenproblemen dürfen den Funbob nicht benutzen;
Hunde jeder Größe dürfen nicht mitgenommen werden;
Beim Aufsitzen auf den Funbob und Anschnallen des Sicherheitsgurts ist dem Betriebspersonal Folge zu leisten;
Das zulässige Höchstgewicht je Funbob beträgt 117 kg;
Die Fahrt auf dem Funbob ist nur mit angelegtem Sicherheitsgurt während der gesamten Abfahrt erlaubt;
Das Abschnallen während der Fahrt ist strengstens verboten;
Beim Start muss der Fahrgast die Ampel beachten und erst bei grüner Anzeige losfahren;
Das Auffahren auf andere Fahrgäste im Funbob ist strengstens verboten, deshalb muss zum Vorausfahrenden ein Mindestabstand von 50 m eingehalten werden;
Der Auffahrende haftet für alle durch das Auffahren entstandenen Folgen und Schäden;
Die Geschwindigkeit ist so zu wählen, dass man weder sich, noch andere Personen gefährdet. Dabei sollte aber nicht zu langsam gefahren werden;
Ohne Grund anzuhalten ist strengstens verboten;
Das Benutzen von elektronischen Geräten (Foto–Video–Handy) während der Fahrt ist verboten;
Bei Regen ist die Funbob-Bahn aus Sicherheitsgründen außer Betrieb;
Am Funbob-Bahnende und bei einsetzendem Starkregen muss in Schrittgeschwindigkeit gefahren werden;
Das Überqueren des Funbob-Tragerohr ist strengstens verboten;
Bei festgestellter Nichtbeachtung dieser Bestimmungen kann vom Betriebspersonal die Benutzung der Funbob-Bahn untersagt werden;
Für Informationen und Hinweise steht Ihnen das Betriebspersonal jederzeit zur Verfügung;
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